Grefrath (dpa/lnw) – Manfred Baum hat die Geschichte von sich und seinem kleinen Muck schon oft erzählen müssen. Vielleicht sind die Leute erstaunt, dass die katholische Kirche so etwas zulässt. Oder es liegt an der Geschichte von der Liebe zwischen Mensch und Hund, die über den Tod hinausgeht.
Wenn Herr Baum irgendwann einmal stirbt, wird er seinen Dackel mit ins Grab nehmen. Der kleine Muck ist am 4. Oktober gestorben. Baum hat seinen Dackel verbrennen lassen – 210 Euro für eine Einzelkremierung. Er wollte ja nur seinen Muck in der Urne und nicht noch fünf andere Hunde.
Im letzten Sommer hatte der 69-Jährige gelesen, dass man sich in Essen mit seinem Hund beerdigen lassen kann, als Grabbeigabe. «Da hab ich gesagt, Maria das wär doch was für uns.» Maria ist seine Frau. Aber der tote Hund auf einem Friedhof in Essen?
Manfred Baum stellte einen Antrag beim Stadtrat Grefrath auf Änderung der Friedhofssatzung. Die Urne mit der Tierasche ist dann eine Grabbeigabe im Sinne des Friedhofs- und Bestattungsrechtes in Nordrhein-Westfalen. Grabbeigaben kennt man ja aus dem alten Ägypten. Die Pharaonen bekamen die kostbarsten Dinge für das Leben im Jenseits mit.
Heute sind Bilder oder Schmuck, die Freunde und Verwandte als Zeichen der Verbundenheit mitgeben, ja auch nichts Ungewöhnliches. Unter bestimmten Bedingungen durfte man das auf katholischen Friedhöfen schon immer. Bei Manfred Baum sollte es aber die Asche seines Dackels sein. Der Stadtrat hat das wohl nicht ganz ernst genommen, meint der Mann und schmunzelt. Erstmal blieb sein Antrag liegen. Doch dann hat zuerst die Politik zugestimmt. Und dann das Bistum Aachen.
Jetzt ist es offiziell. Der Pfarrer Johannes Quadflieg von St. Benedikt gibt bekannt, dass sich Menschen bei ihm in Grefrath- Mühlhausen mit der Asche von Hund oder Katze bestatten lassen können. Ob es tatsächlich der erste katholische Friedhof in Deutschland ist, wie man in Grefrath meint, ist so einfach nicht nachweisbar. Niemand hat einen Überblick.
Aber das Thema ist offensichtlich für die Kirchen relativ neu. Das Erzbistum Köln etwa hat in Abstimmung mit den anderen NRW-Bistümern einen zusätzlichen Paragraphen für eine Muster-Friedhofssatzung mit Heimtieren als Grabbeigabe entwickelt. Im Bistum Paderborn soll das Tier im Grab eher die Ausnahme denn die Regel sein.
Beim Grefrather Pfarrer Johannes Quadflieg stieß Manfred Baum sofort auf offene Ohren: «So abwegig finde ich das nicht. Ich sehe Tiere als Teil der Schöpfung Gottes. Für ältere Menschen sind sie wichtige Bezugswesen», sagt er, selbst auch ein Tierfreund. Er hat Hühner und Kaninchen. Voraussetzung ist, dass Mensch und Tier eingeäschert werden.
Beerdigt werden Mensch und Tier in Grefrath auf einem separaten Friedhofsteil. Der Mensch wird mit dem Segen der Kirche beigesetzt. Die Tierurne übernimmt der Friedhofsgärtner. Und auf dem Grabstein darf der kleine Muck auch nicht vermerkt werden. Herrn Baum ist es egal: Er wird dann im Tod wieder mit seinem Muck zusammen sein.
Fotocredits: Rolf Vennenbernd,Rolf Vennenbernd,Rolf Vennenbernd,Rolf Vennenbernd
(dpa)