Wer in einer Mietwohnung lebt, beziehungsweise zur Miete in einem Haus, der kann sich nicht einfach so ein Haustier zulegen. Auch wenn Hunde keine Exoten sind, kann sich der Vermieter quer stellen. Manchmal bereiten auch die Nachbarn Probleme. Es kann also nicht schaden, zu wissen, welche Rechte und Pflichten das Mietrecht für die Halter bereithält.
Lebt man zur Miete, dann darf man nicht tun und lassen, was man will. Jeder ist an bestimmte Regeln gebunden, die das Mietrecht vorgibt. Das gilt auch, wenn man sich einen Hund anschaffen möchte. Zu beachten gibt es so Einiges.
Das Mietrecht ist auf den Hund gekommen
Bevor man sich mit dem dicken Wälzer namens BGB herumschlägt, sollte man einen Blick in seinen Mietvertrag werfen. Oftmals enthält dieser eine Klausel, welche die Tierhaltung in der Mietwohnung regelt. Hierin wird sich der Vermieter die Genehmigung der Hundehaltung vorbehalten. Das ist ganz normal. Gibt es keine Klausel im Mietvertrag oder ist diese unwirksam, so entscheiden die Gerichte immer für den jeweiligen Einzelfall. Die Klausel, „Der Mieter verpflichtet sich, keine Hunde und Katze zu halten“ ist zum Beispiel unwirksam. So hat es das Amtsgericht Köln in seinem Urteil vom 12.01.2012 (Az: 210 C 350/11) entschieden.
Generell sollte man sich das Einverständnis des Vermieters einholen, bevor man den Hund kauft. Selbstverständlich muss ihm auch mitgeteilt werden, um welche Rasse es sich handeln wird. Immerhin besteht ein wesentlicher, und vor allem offensichtlicher Unterschied zwischen einem Chihuahua und einer Deutschen Dogge. Informiert man seinen Vermieter nicht, so könnte dieser auf Unterlassung klagen. Dann ist guter Rat meistens teuer. Kommt es zu einem Rechtsstreit, wird der Richter genau zwischen den Interessen dies Mieters und des Vermieters abwägen. Auch die Interessen der Nachbarn könnten mit einbezogen werden. Ein wichtiger Faktor ist auch die schon erwähnte Größe des Hundes.
Auch eine übertriebene Hundehaltung, kann vom Vermieter untersagt werden. Die Haltung von fünf Hunden stellt zwar noch keinen Fall von Animal Hoarding dar, der Vermieter kann es aber trotzdem verbieten. Was der Vermieter auf keinen Fall untersagen kann, ist der Besuch von Hunden. In diesem Sinne hat das AG Aachen in seinem Urteil vom 18. Oktober 1991 (Az: 7 C 374/9) entschieden. Dagegen liegt aber eine nichtgenehmigte Hundehaltung vor, wenn jemand ständig seinen Hund „zu Besuch“ mitbringt und mit dem Tier über Nacht bleibt.
Mietrecht- Wenn der Vermieter abmahnt und die Nachbarn sich beschweren
Probleme könnten sich zum Beispiel durch fortwährendes Hundegebell ergeben. Auch könnte der Hund Schäden am Mietobjekt anrichten. Weitere mietrechtliche Probleme verursacht die Anschaffung eines nicht genehmigten Zweithundes. Hundekot und aggressives Verhalten, eventuell ein Beißvorfall können ebenfalls Beschwerden der Nachbarn oder gar eine Abmahnung von Seiten des Vermieters hervorrufen.
Der häufigste Grund für Ärger in der Nachbarschaft wird wohl Hundegebell sein. Das hat zumindest die Gerichte schon häufiger beschäftigt. Generell kann man sagen, dass der Vermieter kaum Abmahnen oder die Hundehaltung sogar verbieten wird, wenn sich nur ein Nachbar beschwert. Außerdem macht es auch nichts, wenn der Hund gelegentlich bellt oder jault. Das muss hingenommen werden. Sind mehrere genehmigte Hunde- oder Kleintierhaltungen vorhanden, so handelt es sich dabei um die im Haus übliche Geräuschkulisse.
Anders verhält es sich, wenn der Hund dauerhaft bellt, damit sogar die Nachtruhe stört. Die Ruhezeiten sind im Mietvertrag geregelt und liegen in der Regel zwischen 22 Uhr und 7 Uhr. Die Nachbarn könnten wegen störendem Hundegebell die Miete mindern (AG Düren, AZ 8 C 724/88). Selbstverständlich ist der Vermieter in so einem Fall daran interessiert, den Mangel, also das Hundegebell, zu beseitigen, um wieder den vollen Mietzins zu erhalten. Das wird er häufig im Wege der Abmahnung tun. Dann muss der Halter seinen Hund dazu bringen, weniger bis nicht mehr zu bellen. Ansonsten muss der Hund weg gegeben werden, weil der Vermieter die Hundehaltung verbietet oder es folgen weitere Abmahnungen bis hin zu einer Kündigung. Wer weiteren Rat und den Austausch zu anderen Thematiken der Hundehaltung sucht, der sollte bei http://www.gutefrage.net/tag/hunde/1 vorbeischauen. Werbung