Für jeden Tierhalter ist es ein Albtraum, seinen innig geliebten Hund in Nachbars Bein beißen oder sein tüchtiges Pferd in dessen Garten trampeln zu sehen. Schnell können hier Schadensersatzforderungen im drei- bis fünfstelligen Bereich eintrudeln. Bei besonders fatalen Vergehen der Haustiere können sogar Forderungen im Millionenbereich aufkommen. Ha, denkt sich da der gewiefte Tierhalter, ich habe doch meine Haftpflichtversicherung, die mich jederzeit absichert! Diese Behauptung entspricht allerdings nur zum Teil der Realität.
Als erstes muss man die Haustiere differenzierter betrachten: In einer Privathaftpflichtversicherung sind kleine und eher ungefährliche Heimtiere wie Katzen, Meerschweinchen und Frettchen bereits automatisch versichert. Das heißt im Klartext: Frisst die Katze den Wellensittich des Nachbarn, zahlt die normale Haftpflichtversicherung. Bei gefährlicheren Haustieren wie beispielsweise Hunden, Pferden und Rindern ist jedoch eine weitere Versicherung von Nöten, möchte man im Schadensfall nicht sein ganzes Vermögen verlieren: die sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Der Preis für eine Schadensabdeckung von mehreren Millionen Euro ist erschwinglich. In der Regel befindet sich der Jahresbeitrag im zweistelligen Bereich. Versichert man mehrere Tiere, ist mit zusätzlichen Rabatten zu rechnen. Senioren und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst genießen zudem weitere Preisvorteile.
Wichtig ist es jedoch, auf das Kleingedruckte zu achten: Viele Versicherer bezahlen auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Vorsatz. Reißt also beispielsweise eine zu lange benutzte Leine aus Instabilitätsgründen und verletzt der Hund im Anschluss einen Passanten, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen. Lässt man seinen Hund jedoch trotz Vorschrift vorsätzlich ohne Leine laufen, muss man in der Regel selber für den Schaden aufkommen. Einige bestimmte Hunderassen werden jedoch auf Grund häufiger Vorkommnisse komplett von der Versicherung ausgeschlossen, weswegen man als Besitzer eines Kampfhundes oft sehr lange mit dem Suchen eines geeigneten Anbieters zubringen muss. Beim Halten von Pferden gibt es auch einige Dinge zu beachten: Viele Anbieter zahlen nur den Schaden an Dritten, nicht jedoch dessen Fehler. Lässt man also einen Bekannten auf seinem Pferd reiten und dieser fällt vom Pferd und verletzt sich, geht er bei den meisten Versicherungen leer aus.
Auf jeden Fall sollte man sich vor Abschluss einer Versicherung den gesamten Vertrag sorgfältig durchlesen. Denn außer den oben genannten gibt es noch unzählige weitere Kniffe, mit denen sich die Versicherer vor dem Zahlen drücken wollen. Und wie heisst es so schön: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Denn tritt erst einmal der Schadensfall ein, ärgert man sich nachher nur wieder über seine nichtsnutzige Versicherung. Werbung