Nur noch wenige Wochen bis in den meisten Bundesländern starten die Sommerferien. Meist ist der Familienurlaub schon geplant, nur was während der Zeit mit dem Hund machen? Will man seinen Vierbeiner mit in den Urlaub nehmen, gilt es bereits im Vorfeld einiges zu beachten.
1. Urlaubsziel Deutschland
Am einfachsten ist es den Hund mitzunehmen, wenn man seinen Sommerurlaub in heimischen Gefilden verbringen möchte, denn hier gilt es keine Ein- und Ausreisebestimmungen zu beachten. Trotzdem sollte man bei der Planung berücksichtigen, dass man ein hundefreundliches Hotel bucht oder eine Ferienwohnung in der Hunde erlaubt sind, denn dies ist nicht überall der Fall. Zudem sollte der Hund über einen ausreichenden Zeckenschutz verfügen und unter Umständen Borreliose-geimpft sein, da dies in manchen Landstrichen Deutschlands von besonderer Bedeutung ist.
2. Urlaubsziel EU
Bereits seit 2004 gibt es eine einheitliche Regelung, die sich mit dem Verbringen von Haustieren innerhalb der EU beschäftigt. Demnach müssen Hund (und natürlich auch Katzen) entweder durch eine Mirkochip, der unter der Haut implantiert wird, oder durch Tatoowierung (erlaubt bis 2012) markiert sein. Zudem müssen sie über einen EU-Heimtierausweis verfügen, der vom Tierarzt ausgestellt wird und in den dieser die verschiedenen Impfungen einträgt. Pflicht ist bei der Einreis in jedes EU-Land ein nachgewiesener, effektiver Tollwut-Impfschutz. Die Impfung muss dabei mindestens 30 Tage vor Einreise statt gefunden haben, darf aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Wer also einen Urlaub Anfang Juli plant, sollte so schnell wie möglich einen Tierarzt aufsuchen.
Zudem gibt es in verschiedenen Ländern zusätzliche Regelungen, die bei der Einreise beachtet werden müssen, wie beispielsweise Bandwurmbehandlungen. Besonders problematisch ist es mit dem Hund Urlaub in Irland, Großbrittanien, Malta oder Schweden zu machen, da hier ein Nachweis über eine ausreichende Konzentration von Tollwut-Antikörpern gefordert ist. Man sollte als Halter bereits ein halbes Jahr vorher den Tierarzt besuchen, um rechtzeitig zum Urlaub alle Dokumente beisammen zu haben.
Übrigens ist die Einreise mit Tieren verschiedener Kampfhunderassen in manchen EU-Ländern überhaupt nicht erlaubt.
3. Einreise in andere Länder
Bei den meisten Nicht-EU-Ländern ist bei Einreise ebenfalls eine Tollwut-Impfung Pflicht. Zudem gibt es weitere Richtlinien, über die man sich genaustens informieren sollte. Recht unübersichtlich sind im Übrigen auch die Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn bei der Ankunft im Urlaubsland kein Tollwut-Impfschutz nachgewiesen werden kann. In den USA führt dies beispielsweise dazu, dass der Hund 30 Tag in Quarantäne verbringen muss. Um solch unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich vorher beim Tierarzt oder im Internet schlau machen.
Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass bei der Rückreise, der Hund wieder in die EU eingeführt wird. Hier greifen also wieder die Regularien, die EU-Heimtierausweis, Tollwut-Schutz und Markierung vorschreiben.
In jedem Fall sollte man sich vor dem Urlaub überlegen, ob man sein Tier dem Reisestress wirklich aussetzen möchte. Besonders lange Flugreisen und Klimaveränderungen sind für die Tiere eine Belastung. Zudem gibt es besonders in südlicheren Länder zahlreiche Infektionskrankheiten mit denen sich der Hund anstecken kann. Ein Aufenthalt in einer Tierpension oder bei Bekannten kann hier durchaus die bessere Alternative für den Hund sein.