An einen Kaufvertrag denken viele zukünftige Hundebesitzer oft nicht, wenn sie ihren Liebling gefunden haben. Doch treten nach dem Kauf Komplikationen auf, kann der neue Halter auf sein Recht pochen. Dabei geht es nicht nur ums Prinzip, sondern meist auch um Geld.
„Final Fantasy“ oder „The Eye of the Tiger vom strahlenden Sternchen“ heißen die vierbeinigen Prachtstücke und versprechen einen gesunden, lieben und tüchtigen Hund. Dafür nehmen Tierfreunde auch mal über 1.000€ in die Hand. Damit der Kauf gelingt, sollten Sie sich den Vertrag vorher genauer anschauen.
Bestimmte Kriterien im Kaufvertrag
Die sachlichen Formulierungen im Kaufvertrag mögen manch einem Tierfreund aufstoßen. Doch vor dem Gesetz (BGB) ist der Kauf eines Hundes mit dem eines Sachgegenstandes gleichgesetzt. Aussehen, Alter und Geschlecht sollten hier genau so dokumentiert sein, wie gesundheitliche Mängel und Verwendungszweck. Einen gleichbleibenden Aufbau gibt es allerdings nicht, es hängt vom Züchter ab, wie der Antrag aussieht. Einige Kriterien dürfen trotzdem keinesfalls fehlen. Wer sich doppelt absichern möchte, nimmt hier einen Rechtsanwalt zur Hilfe.
Ein Muster eines Kaufvertrags finden Sie hier.
Zuchthund oder Familienhund
Geht es um die Verwendung des Vierbeiners unterscheidet der Züchter im Allgemeinen zwischen den sogenannten Liebhaber-/ Familienhunden- und Zuchthunden. Wirtschaftet der Besitzer mit dem Hund, so verlangt der Züchter zusätzlich zum Kaufpreis einen Aufschlag. Diese Zusatzsumme wird separat abgerechnet und kann innerhalb von zwei Jahren zurückgefordert werden, sollte der Hund wider Erwarten nicht zur Zucht geeignet sein.
Mängel dokumentieren
Der zweite, entscheidende Punkt ist die Angabe der Mängel. Dieser Begriff umfasst Mängel in Wesen und Gesundheit des Hundes. Eine tierärztliche Kaufuntersuchung im Anhang des Vertrags dokumentiert dies genau. Geht es um die Gesundheit des Hundes, verpflichtet sich der Züchter, das Tier unverfälscht, d.h. ohne Einfluss von Medikamenten vorzustellen. Im Gegenzug nimmt der Halter in Kauf, dass der Hund im Laufe seines Lebens neue Mängel ausbilden kann. Auch der Tierarzt kann hier belangt werden, wenn er seine Untersuchung nicht genau protokolliert.
Dreijähriges Rücktrittsrecht
Der letzte entscheidende Punkt ist das Rücktrittsrecht des Verkäufers. Es soll die artgerechte Tierhaltung und gewaltfreie Behandlung des Tieres durch den neuen Halter gewährleisten und tritt auch in Kraft, wenn der Halter falsche Angaben gemacht hat. Innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Verstoßes muss der Züchter schriftlich den Rücktritt erklären. Drei Jahre nach der Übergabe erlischt es, bis dahin müssen Sie Ihren Liebling bei einem Verstoß zurückgeben. Auch Kontrollbesuche in Zeitraum von zwei Wochen nach dem Kauf sind gestattet.
Vertrag und Beratung zur Sicherheit
Alles in allem gilt die Regel: Immer einen Kaufvertrag zur Sicherheit aufsetzen und das Kleingedruckte lesen. Sollten Sie sich mit all den Klauseln überfordert fühlen, können Sie jederzeit einen Züchterverein aufsuchen. Den sollten Sie vor dem Kauf Ihrer Lieblingsrasse sowieso aufsuchen, um sich über das Wesen, die Ernährung und Bedürfnisse Ihres zukünftigen Vierbeiners zu informieren.